Informationen für Apotheken

Die wichtigsten Informationen zur Rechnungsstellung auf einen Blick (Details s.u.)
  1. Bitte behalten Sie den Apothekenabrechnungsschein nach Ausgabe der Medikamente. Geben Sie ihn nicht an d. Patient:in zurück.
  2. Senden Sie den Apothekenabrechnungsschein im Original (zur Überprüfung s. Wasserzeichen “ORIGINAL”) an den AKSB e.V.
  3. Adressieren Sie die Rechnung NICHT an d. Patient:in, sondern an den AKSB e.V.
 
 
Hintergrund

Der Anonyme Krankenschein Bonn e.V. (AKSB e.V.) wird seit 2021 durch das Bonner Amt für Soziales und Wohnen gefördert und mit der Unterstützung und Versorgung von Menschen, die keinen Zugang zum regulären Gesundheitssystem haben, beauftragt. Mit Hilfe eines Anonymen Krankenscheins (AKS) können Menschen ohne Krankenversicherung medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen. Hierzu zählen auch Medikamentenverordnungen und im Bedarfsfall Sprachmittlungsleistungen. Zusätzlich beraten und unterstützen wir bei der Eingliederung in die medizinische Regelversorgung (Clearing).
Der Apothekenabrechnungsschein dient der Apotheke als Rezept sowie als Nachweis der Ausgabe von Arznei-, Hilfs- oder Heilmitteln an eine:n Patient:in des AKSB e.V.
Der Schein ist zur Kostenerstattung im Original (s. Wasserzeichen “ORIGINAL”) zusammen mit der Rechnung in einem verschlossenen Briefumschlag an den AKSB e.V. zu schicken.

Leistungsanspruch

Der Apothekenabrechnungsschein dient der Abrechnung für Arznei-, Hilfs- oder Heilmittel an eine:n Patient:in des AKSB e.V. entsprechend dem Leistungskatalog einer gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Notwendigkeit der Versorgung oder Behandlung entscheidet d. das Rezept ausstellende Ärzt:in und d. Apotheker:in. Die Ausgabe von Medikamenten im Wert von über 500€ bedarf der vorherigen Absprache mit dem Kostenträger, dem Anonymen Krankenschein Bonn e.V. Es darf kein wirtschaftliches oder verwandtschaftliches Verhältnis zwischen der Apotheke und der das Rezept ausstellenden Stelle bestehen.

Abrechnung

Die Abrechnung der Leistungen der Apotheke erfolgt per postalischer Einreichung des Apothekenabrechnungsscheins im Original und einer Privatrechnung beim AKSB e.V., der entstandene Kosten direkt mit der Apotheke abrechnet. Die Rechnung muss innerhalb von 3 Monaten nach Leistungserbringung gestellt werden. Es wird, wenn es die Verschreibung erlaubt, nachdrücklich um die Verwendung von Generika gebeten. Die anfallenden Kosten einschließlich Verordnungen und Sprachmittlungskosten trägt der AKSB e.V.

Gültigkeit des Apothekenabrechnungsscheins

Dieser Abrechnungsschein gilt nur für die Behandlung des von der Ausgabestelle bescheinigten Anlasses des Besuches bei der behandelnden Stelle. Das Rezept ist nach Ausstellung 30 Tage gültig, max. bis zum auf der Vorderseite aufgebrachten Gültigkeitsdatum. Für die Erstattung von Medikamenten bei weiteren Erkrankungen ist ein neuer Apothekenabrechnungsschein mit zugehörigem AKS erforderlich.

Rechtliche Grundlage

Die Ausstellung und Finanzierung eines Anonymen Krankenscheins und eines Apothekenabrechnungsscheins für Patient:innen ohne Krankenversicherung in Bonn fußt auf einer Vereinbarung zwischen dem Bonner Amt für Soziales und Wohnen und dem Anonymen Krankenschein Bonn e.V. und auf den jährlichen Förderbescheiden.

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