Unsere Mission
Der Verein Anonymer Krankenschein Bonn (AKSB) e.V. wurde 2019 gegründet, um die medizinische Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung zu verbessern. Seit Oktober 2021 wird er zu diesem Zweck von der Stadt Bonn gefördert. Zum Verein gehört eine Clearingstelle, in der die Sozialarbeiter*innen des AKSB versuchen, Menschen in die medizinische Regelversorgung einzugliedern. Falls dies nicht bzw. nicht rechtzeitig gelingt, können die Klient*innen über den AKSB medizinisch versorgt werden.
Warum gibt es den AKSB e.V.?
Trotz der seit 2009 hier geltenden „Allgemeinen Krankenversicherungspflicht“ gibt es in Deutschland weiterhin Menschen, die nicht krankenversichert sind. So sind zahlreiche Menschen in Deutschland aufgrund rechtlicher oder praktischer Hürden von einer angemessenen Gesundheitsversorgung ausgeschlossen oder haben nur einen sehr begrenzten Zugang. Die Zahl dieser Menschen wird von den Ärzten der Welt auf mehrere Hunderttausend geschätzt (vgl. Ärzte der Welt 2020).
Wer ist betroffen?
- Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere bzw. Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus nehmen die ihnen nach § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zustehenden Gesundheitsleistungen häufig nicht in Anspruch, da die Sozialämter, die für die Leistungsgewährung zuständig sind, nach § 87 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet sind, die Ausländerbehörde zu informieren. Den Patient*innen würde dann durch die Beantragung medizinischer Behandlung bzw. eines Ärzt*innenbesuchs Abschiebehaft und Ausweisung drohen.
- EU-Bürger*innen können sich im Rahmen ihrer Freizügigkeitsrechte zwar regulär in Deutschland aufhalten, sind aber in einigen Fällen weder hier noch in ihrem Herkunftsland krankenversichert oder ihre Krankenversicherung im Herkunftsland wird in Deutschland nicht anerkannt. Ihnen stehen damit keine Leistungen nach dem AsylbLG zu (vgl. Frings 2019). Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII haben ihre Situation weiter verschärft (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 65).
- Unter den Nicht-Krankenversicherten sind auch deutsche Staatsbürger*innen. Die meisten von ihnen sind Selbstständige mit sehr geringem Einkommen, die eine Krankenversicherung schlicht nicht (mehr) bezahlen können. Ihre Zahl stieg mit Beginn der Corona-Krise noch einmal an (vgl. Gach & Offe 2022, S. 4f.). Sie fallen beispielsweise in den Notlagen-Tarif der privaten Krankenversicherung. Dabei werden nur noch sehr eingeschränkt Leistungen übernommen, z.B. bei vitaler Gefährdung oder akuten Schmerzzuständen (vgl. Gach & Offe 2022, S. 9ff.). Zusätzlich führt eine Gesetzesänderung dazu, dass ehemals Privatversicherte über 55 Jahre nur in wenigen Ausnahmefällen zurück in die Gesetzliche Krankenkasse wechseln können (vgl. Bundestag-Drucksache 14/1245, S. 59 f.). Ähnlich wird auch mit gesetzlich Versicherten bei Zahlungsrückstand verfahren (SGB V §§ 188, 191).
- Eine weitere Gruppe von Menschen, denen in Deutschland der Zugang zu medizinischer Versorgung deutlich erschwert ist, sind Wohnungslose: “Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen waren, gaben deutlich häufiger Barrieren an als die Befragten insgesamt: 74,8 % (187/250) hatten keinen Versicherungsschutz […]. Für 64,0 % (160/250) waren ein Arztbesuch, die Medikamente oder die Versicherung zu teuer” (Gach & Offe 2022, S.8).
Die genauen Quellenangaben sind hier zu finden:
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